Schulartspezifische Sonderregelungen zu Abschlussprüfungen, Leistungserhebungen und Übertrittsverfahren

Es wird sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil bei Abschlussprüfungen und beim Übertritt entsteht. Es werden derzeit Sonderregelungen entwickelt.

Die Schulen werden durch Schreiben der jeweiligen Schulabteilungen informiert. Informationen werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums eingestellt werden. Eine Kommunikation der Eltern erfolgt über die jeweilige Schule. 

 

Stornokosten für Schülerfahrten/Schüleraustauschmaßnahmen

Es ist beabsichtigt als Nothilfe Aufwendungen für Stornokosten für nicht angetretene Schulfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen zu erstatten, die aus Gründen des Gemeinwohls zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. Die näheren Festlegungen erfolgen mit gesondertem Schreiben, sobald der Bayerische Landtag den beabsichtigten Billigkeitsleistungen zugestimmt hat.

 

Bei weiteren Fragen

Sollten Unsicherheiten bezüglich einer möglichen Infektion oder weiterer Informationsbedarf bestehen, können folgende Links dienen bzw. an Betroffene oder interessierte Personen weitergegeben werden:

Alle wichtigen Meldungen für ELTERN

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus versorgt alle von den Maßnahmen betroffenen Eltern mit aktuellen Informationen über die Webseite des Staatsministriums. Für detaillierte Informationen rufen Sie bitte das ständig aktualisierte Infoportal auf:

www.km.bayern.de